Reinhard Grams, Sachverständiger und Immobilienberater

Wirtschaftsmediator - Fachgebiet Bau- und Immobilienkonflikte

Was ist Wirtschaftsmediation?

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat dabei, anders als ein Schiedsrichter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt.
Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren eine Alternative zum Schiedsgericht oder zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.

Was erwartet Sie im Mediationsverfahren?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit.
Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf. In der Praxis hat sich allerdings die Einhaltung der folgenden fünf Phasen als sinnvoll herausgestellt:
• Eröffnungsphase
Der Mediator erklärt den Parteien den Ablauf der Mediation und legt mit ihnen Verhaltens-regeln für das weitere Verfahren fest. Daraufhin schließen die Parteien mit dem Mediator einen Mediationsvertrag.
• Darstellen des Konflikts
Jede Partei schildert den Streit aus ihrer Sicht. Die verschiedenen Ansichten, Wertungen und Hintergründe des Konflikts werden herausgearbeitet und Gemeinsamkeiten festgehalten.
• Bearbeiten der Konfliktpunkte
Die Parteien versuchen, die Sicht des Anderen zu verstehen und die dahinter liegenden Interessen und Ziele zu erkennen.
• Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
Die Parteien erarbeiten eigenverantwortlich, mit Unterstützung des Mediators, verschiedene Lösungsmöglichkeiten und prüfen, inwieweit diese mit ihren Interessen und Zielen überein-stimmen. Danach wählen sie die für beide beste Lösung aus.
• Festhalten der Lösung
Die Parteien protokollieren die gefundene Lösung und halten sie vertraglich fest. Sie können den Vertrag zuvor durch ihren Anwalt prüfen lassen.

Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren 

Im Europäischen Verhaltenskodex wird unter anderem ausdrücklich die Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität des Mediators festgelegt. Diesem Kodex unterwerfe ich mich freiwillig.

Honorarvereinbarung 

Für die Durchführung des Mediationsverfahrens wird eine Gundgebühr in Höhe von 250 Euro sowie ein Stundenhonorar in Höhe von 200 bis 350 Euro bzw. ein Tageshonorar in Höhe von 1200 bis 2800 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbart. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann eine davon abweichende Vereinbarung getroffen werden. Anhaltspunkte für die Festlegung der Honorarhöhe können insbesondere die Höhe des Streitwerts und die Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts sein.